Für Bauherren
Im Folgenden finden Sie verschiedene Informationen für Bauherren in der Übersicht.
Genehmigungspflichtige Bauvorhaben
Verfahrensfreie Bauvorhaben
Verfahrensfreie Bauvorhaben sind nach Art. 57 BayBO, z.B. Zäune, Gartenhäuschen, Garagen/Carports sowie Terrassenüberdachungen. Unter Umständen kann eine Genehmigung erforderlich sein, falls die Gemeinde in ihren Bebauungsplänen Festsetzungen getroffen hat, die dem geplanten Bauvorhaben entgegenstehen. Bitte erkundigen Sie sich daher immer vorher bei der Gemeinde nach den Festsetzungen im Bebauungsplan.
Bebauungspläne
Unser Gemeindegebiet ist teilweise mit Bebauungsplänen überplant. Digitalisierte Pläne finden Sie hier. Nicht-digitalisierte Pläne können während der Öffnungszeiten im Rathaus eingesehen werden.
Amtlicher Lageplan
Den amtlichen Lageplan erhalten Sie beim Vermessungsamt Fürstenfeldbruck. Er darf im Bauantragsverfahren nicht älter als 6 Monate sein.
Entwässerungsplan
Den Entwässerungsplan reichen Sie bitte direkt beim AmperVerband ein.
Wasserrechtliche Genehmigung für Bauwasserhaltung
Ist bei Ihrem Bauvorhaben die Ableitung von Grundwasser nötig, muss eine wasserrechtliche Genehmigung beim Landratsamt Fürstenfeldbruck beantragt werden. Antrag und Erläuterungen finden Sie hier. Falls Wasser in ein Gemeindegrundstück eingeleitet werden soll, muss die Gemeinde eine Stellungnahme zu dem Antrag abgeben. Müssen Leitungen auf öffentlichem Grund verlegt werden und Überleitungen auf Straßengrund aufgebaut werden, sind hierzu bei der Gemeinde Anträge gestellt werden.
Wasserrechtliche Genehmigung für Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet
Liegt das Grundstück, auf dem das Bauvorhaben realisiert werden soll, im Überschwemmungsgebiet (unabhängig davon, ob das Bauvorhaben baugenehmigungspflichtig ist, im Freistellungsverfahren zugelassen wird oder keiner Baugenehmigung bedarf) ist eine wasserrechtliche Genehmigung nach § 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz erforderlich. Die hierfür erforderlichen Unterlagen können Sie dem Merkblatt des Landratsamtes FFB nebst Anlage entnehmen.
Ob ein Grundstück im Überschwemmungsgebiet liegt und von Überschwemmungen betroffen ist, können Sie den Übersichtsplänen Lageplan 1 und Lageplan 2 entnehmen (unten zum Download), oder bei Mathias Kral erfragen.