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Steuern, Gebühren und Beiträge

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu unseren Steuern, Gebühren und Beiträgen.

Hundesteuer

  • für den ersten Hund: 50 €
  • für den zweiten Hund: 100 €
  • für den dritten und jeden weiteren Hund: 125 €
  • für einen Kampfhund: 600 €

Gewerbesteuer

  • Hebesatz: 360 %

Grundsteuer A und B

  • Hebesatz Grundsteuer A: 350 %
  • Hebesatz Grundsteuer B: 350 %

Wissenswertes zu Gewerbesteuer und Grundsteuer lesen Sie weiter unten auf dieser Seite.

Gebühren für Wasser und Abwasser

  • Wasser 1,67 € netto/m³  zzgl. ges. MwSt.
  • Abwasser 1,34 € /m³

Müllsäcke

  • Restmüllsack 100 Liter: 5,00 €
  • Windelsack 50 Liter: 2,50 €

Einwohnermeldeamt

  • Einfache Auskunft Melderegister: 10,00 €
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) 13,00 €
  • Meldebescheinigung: 5,00 €
  • Erweiterte Meldebescheinigung (Standesamt) 5,00 €
  • Beglaubigung 5,00 €
  • Haushaltsbescheinigung für das Kindergeld: gebührenfrei
  • Lebensbescheinigung für Rentenzwecke (gesetzlich): gebührenfrei
  • Lebensbescheinigung für Rentenzwecke (private): 5,00 €
  • Bescheinigungen und Beglaubigungen für Rentenzwecke: gebührenfrei 

Gewerbeamt

  • Auskunft aus dem Gewerberegister: 12,50 €
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 €
  • Gewerbean/ab/ummeldung: 50,00 €

Passamt

Reisepass / Reisepass Express 32 Seiten 48 Seiten Gültigkeit
bis zum 24. Lebensjahr 37,50 € 59,50 € 1 Jahr
ab dem 24. Lebensjahr 60,00 € 82,00 € 10 Jahre
Reisepass Express bis zum 24. Lebensjahr 69,50 € 91,50 € 6 Jahre
Reisepass Express ab dem zum 24. Lebensjahr 92,00 € 114,00 € 10 Jahre
  • Vorläufiger Reisepass: 26,00 € (Gültigkeit 1 Jahr)
  • Kinderreisepass: Erstausstellung 13,00 €, Verlängerung 6,00 €
Personalausweis Kosten Gültigkeit
bis zum 24. Lebensjahr 22,80 € 6 Jahre
ab dem 24. Lebensjahr 37,00 € 10 Jahre
vorläufiger Personalausweis 10,00 € 3 Monate
  • PIN neu setzen, Freischalten des elekronischen Identitätsnachweises: kostenfrei
  • nachträgliches Deaktivieren: kostenfrei

Wissenswertes zu Gewerbesteuer und Grundsteuer

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.