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Anmeldung zur Kinderbetreuung online

Sie wollen Ihr Kind in einer unsere Kinderbetreuungseinrichtungen anmelden. 

Nutzen Sie hierfür bitte ausschließlich das zentrale Online-Verfahren. Der Zeitpunkt der Anmeldung hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe.

Für das Betreuungsjahr 2025/26 ist die Anmeldung weiterhin möglich.

Die Anmeldung für das Kita-Jahr 2026/27 wird ab 19. Januar 2026 freigeschaltet.

Eine Anmeldung für die Mittagsbetreuung erfolgt vom 4. bis 15. März 2026 nur über die Homepage der X-kids.

 

Hier geht's zur Anmeldung für einen Kita-Platz 2026/27

Timeline für Kita-Anmeldung 2026/27

Schritt 1: Anmelden im Bürgerserviceportal

Um Ihre Bedarfsanmeldung online vornehmen zu können, benötigen Sie ein Bayern ID Bürgerkonto im Bürgerserviceportal.

Haben Sie noch keine Bayern ID? Registrieren Sie sich hier.

Eine Basis-Registrierung mit Benutzername und Kennwort ist ausreichend.

Schritt 2: Bedarfsanmeldung erstellen und absenden

Mit dem bunten Feld ganz oben können Sie die Online-Anmeldeplattform direkt aufrufen.

Dort gehen Sie auf die blaue Zeile »Anmelden« und melden Sie sich mit Ihrer Bayern ID an. Scrollen Sie nach unten und klicken Sie auf »Weiter«.
Geben Sie alle notwendigen Daten ein. Legen Sie gegebenenfalls die Reihenfolge Ihrer Wunscheinrichtungen fest. Nach Versand des Antragsformulars erhalten Sie eine elektronische Bestätigung in Ihrem Bürgerkonto E-Mail-Postfach.
Eine Bedarfsanmeldung kann nur in einer Gemeinde gleichzeitig erfolgen. Ob Sie Ihr Kind in einer anderen Kommune angemeldet haben, erkennen Sie an der Fehlermeldung „Ihr Datensatz existiert bereits“. Um Ihre Anmeldung zu archivieren, informieren Sie Ihre Sitzgemeinde.

Schritt 3: Bestätigung der Platzzusage

Sobald die Anmeldefrist vorbei ist, erhalten Sie die Vergabeinformation in Ihrem Email-Postfach im Bürgerserviceportal (in dem Sie sich in Schritt 2 angemeldet haben). Sodann können Sie in der Einrichtung vor Ort den Vertrag schließen.

Sie erhalten nach Platzzusage eine Frist von zwei Wochen, um den Kitaplatz zu bestätigen. Sollten Sie sich in dieser Zeit nicht zurückmelden, wird der Kitaplatz anderweitig vergeben und Sie verwirken Ihren Rechtsanspruch.

Im Rathaus hilft Ihnen gerne weiter
Ines Schuster

Sachbearbeiterin

Verwaltung Kindertagesstätten, Personal, Vertretung Steueramt und Kämmerei