Wir weisen darauf hin, dass wir technisch notwendige Cookies einsetzen, um eine optimale Darstellung unserer Website zu ermöglichen. Die Einwilligung zur Nutzung weiterer Dienste wird bei Bedarf gesondert abgefragt. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde persönlich an- bzw. umzumelden.
Mitzubringen sind:
gültiges Ausweisdokument
Geburtsurkunde oder Eheurkunde
Wohnungsgeberbestätigung Bringen Sie diese Bestätigung ausgefüllt und unterschrieben im Original mit
Abmeldung
Wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen, erfolgt die Abmeldung von Ihrem alten Wohnsitz automatisch, wenn Sie Ihren neuen Wohnsitz anmelden.
Wenn Sie ins Ausland gehen, obdachlos werden oder eine Nebenwohnung (Zweitwohnung) ersatzlos aufgeben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Sämtliche Nebenwohnsitze müssen Sie bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes abmelden.
Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
Beglaubigungen
Eine amtliche Beglaubigung darf nur erstellt werden, wenn das Dokument von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder dessen Abschrift bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden muss. Das zu beglaubigende Dokument muss im Original vorgelegt werden.
Nicht beglaubigt werden: Personenstandsurkunden, private Schriftstücke (z.B. Finanzunterlagen, Erbschaftsangelegenheiten), Schriftstücke, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (Notar), Reisevollmachten, Blankounterschriften, Fahrzeugscheine etc.
Die Meldebehörde ist nicht dazu verpflichtet, Beglaubigungen vorzunehmen.
Gebühr für eine Beglaubigung: 5,00 €, jede weitere desselben Dokuments: 5,00 €
Führungszeugnis, vorzulegende Dokumente
Die Beantragung eines Führungszeugnisses kann entweder persönlich bei der Meldebehörde oder online beim Bundesamt für Justiz erfolgen. Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, ist antragsberechtigt.
Arten von Führungszeugnissen
einfaches Führungszeugnis (§ 30 Abs. 1 BZRG)
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (§30 Abs. 5 BZRG)
Gebühr: 13,00 € bzw. 17,00 € (europäisches Führungszeugnis) Gebührenbefreiung unter Vorlage von Nachweisen (z.B. Freiwilliges soziales Jahr, Mittellosigkeit, ehrenamtliche Tätigkeit)
Sie bringen bitte mit:
Ausweisdokument
Meldebescheinigung
Zum Nachweis gegenüber Dritten kann eine aktuelle Meldebescheinigung persönlich bei der Meldebehörde oder im Digitalen Rathaus beantragt werden.
Gebühr: 5,00 €
Sie bringen bitte mit:
Ausweisdokument
Weiteres im Digitalen Rathaus
Einige Formalitäten, die keine Unterschrift oder persönliches Erscheinen erfordern, können Sie bequem im Digitalen Rathaus erledigen.
Datenschutzeinstellungen
Wir verwenden Cookies, wenn diese für den Betrieb der Website unbedingt erforderlich sind. Für alle anderen Zwecke und die Datenübertragung an externe Anbieter benötigen wir Ihre Einwilligung. Diese können Sie hier jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Video
Alle abwählen
Die Einbettung von Videos erfolgt über externe Anbieter. Bei Anzeige der Inhalte können Drittanbieter-Cookies gesetzt werden.
Zur Darstellung einer interaktiven Karte nutzen wir Kartenmaterial von OpenStreetMap.
Sonstige
Alle abwählen
Wir haben weitere Dienste externer Anbieter eingebunden. Bei Anzeige der Inhalte können Drittanbieter-Cookies gesetzt werden.
Sprache wählen
Bitte bestätigen sie
Mit Bestätigung sind sie mit der weiteren Verarbeitung ihrer Daten einverstanden.