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Das Standesamt ist zuständig für die Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen. Kirchenaustritt oder Vaterschaftsanerkennung werden ebenfalls vor dem Standesamt erklärt.
Eheschließung Anmeldung, vorzulegende Unterlagen
Anmeldung zur Eheschließung Bevor eine Eheschließung durchgeführt werden darf, muss sie formal im Standesamt angemeldet werden. Die Anmeldung zur Eheschließung kann rechtlich frühestens sechs Monate vor der Trauung stattfinden.
Dafür müssen Sie beide persönlich einen Termin im Standesamt Ihres Wohnsitzes vereinbaren. standesamt@alling.de
Vorzulegende Dokumente:
gültiges Ausweisdokument
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate)
aktuelle erweiterte Meldebescheinigung
bei gemeinsamen Kindern: Geburtsurkunde des Kindes, Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärungen
wenn Sie schon einmal verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft begründet hatten: Begl. Abschrift aus dem Ehe-/ Lebenspartnerschaftsregister mit Scheidungsvermerk, Scheidungsurteil
In besonderen Fällen (z. B. wenn ausländisches Recht zu prüfen ist) müssen weitere Dokumente angefordert werden.
Trauungsorte
Alter Sitzungssaal (50 Gäste)
Trauungszimmer (15 Gäste)
Bürgerhaus Alling (150 Personen)
Trauungswiese (Bestuhlung 60 Personen)
Geburt beurkunden, vorzulegende Dokumente
Anzeige
Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim Standesamt anzuzeigen. Die persönliche Geburtsanzeige erfolgt durch einen sorgeberechtigten Elternteil - oder falls diese daran gehindert sind, von jeder anderen Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Vorzulegende Unterlagen
Ausweis der anzeigenden Person
vollständig ausgefüllte und unterschriebene Geburtsanzeige der Hebamme
Ausweise der Eltern
Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister der Eltern
wenn Eltern miteinander verheiratet: Eheurkunde mit Nachweis der Namensführung oder aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
bei Auslandsbeteiligung: Aufenthaltstitel
wenn Eltern nicht miteinander verheiratet: beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung der Mutter, beglaubigte Abschrift der Sorgerechtserklärung
Die Nachforderung weiterer Dokumente im Einzelfall bleibt vorbehalten.
Kosten
Anzeige: gebührenfrei Geburtsurkunde: 12,00 €
Sterbefall beurkunden, vorzulegende Dokumente
Das Standesamt beurkundet den Tod eines Menschen, der im Gemeindegebiet verstorben ist, und stellt Sterbeurkunden aus.
Anzeige
Der Sterbefall ist innerhalb von drei Werktagen beim Standesamt anzuzeigen. Zur Anzeige ist verpflichtet:
jede Person, die mit dem/der Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat
jede Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist
Die Anzeige kann auch durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen.
Vorzulegende Unterlagen
Todesbescheinigung (ausgestellt vom Arzt)
Geburtsurkunde (wenn verstorbene Person ledig war)
Eheurkunde (wenn verstorbene Person verheiratet war)
Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (wenn verstorbene Person geschieden war)
Sterbeurkunde des früheren Ehegatten (wenn verstorbene Person verwitwet war)
Personalausweis und/oder Reisepass der verstorbenen Person
Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen. Im Einzelfall können weitere Dokumente notwendig sein.
Kosten
Anzeige: gebührenfrei Sterbeurkunde: 12,00 €
Urkunden beantragen
Zuständigkeit
Für die Ausstellung von personenstandsrechtlichen Urkunden ist nicht das Standesamt Ihres Wohnsitzes zuständig, sondern das Standesamt, welches die Beurkundung vorgenommen hat, also der Ereignisort: Wo war die Geburt, die Eheschließung, der Sterbefall?
Kosten
Personenstandsrechtliche Urkunde 12,00 € Abschriften aus dem Geburten– bzw. Eheregister 12,00 €
Kirchenaustritt, vorzulegende Dokumente
Wer aus der Kirche, einer Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft austreten will, muss dies vor dem Standesamt seines Wohnsitzes erklären. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt worden ist.
Vorzulegende Unterlagen
gültiges Ausweisdokument
Kosten
Aufnahme der Austrittserklärung: 25,00 € Bescheinigung über den Austritt: 10,00 €
Vaterschaftsanerkennung
Wenn der Vater eines Kindes mit dessen Mutter nicht verheiratet ist, kann er die Vaterschaft anerkennen. Die Vaterschaftsanerkennung wird mit der Zustimmung der Mutter wirksam. Die Vaterschaftsanerkennung kann beim Standesamt, Jugendamt oder bei einem Notar beurkundet werden.
Vorzulegende Unterlagen
jeweils von Mutter und Vater: amtliches Ausweisdokument
jeweils von Mutter und Vater: Geburtsurkunde
Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (Mutterpass)
Kosten
Gebührenfrei
Standesamtliches im Digitalen Rathaus erledigen
Bestimmte Vorgänge können im Digitalen Rathaus bequem von zu Hause aus erledigt werden.
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