Stichwahl Landrätin oder Landrat am Sonntag 22. März
Wichtig zu wissen:
- Alle, die für den 8. März bereits Briefwahl beantragt hatten, bekommen automatisch wieder Briefwahlunterlagen!
Es ist nichts zu tun. - Wer für Sonntag 22. März Briefwahl beantragen möchte, kann dies mit der „alten“ Wahlbenachrichtigung vom 8. März.
- Briefwahl beantragen ist jetzt nur noch persönlich zu den Rathaus-Öffnungszeiten möglich
- Briefwahlunterlagen können nur bis allerspätestens Freitag 20. März 15 Uhr beantragt werden.
- Ihre Briefwahl muss am Stichwahl-Sonntag bis spätestens 18 Uhr im Rathaus vorliegen! Es empfiehlt sich daher, den Wahlbrief zuvor einzuwerfen oder persönlich ins Rathaus zu bringen.
- Alle Wahllokale sind von 8 – 18 Uhr geöffnet.
Ergebnis der Stichwahl:
Das vorläufige Ergebnis der Stichwahl zur Landrätin oder Landrat können Sie am Sonntag unter diesem Link verfolgen:
Vorläufiges Ergebnis Stichwahl Landrätin oder Landrat