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Stichwahl Landrätin oder Landrat am Sonntag 22. März

Wichtig zu wissen:

  • Alle, die für den 8. März bereits Briefwahl beantragt hatten, bekommen automatisch wieder Briefwahlunterlagen! 
    Es ist nichts zu tun.
  • Wer für Sonntag 22. März Briefwahl beantragen möchte, kann dies mit der „alten“ Wahlbenachrichtigung vom 8. März.
  • Briefwahl beantragen ist jetzt nur noch persönlich zu den Rathaus-Öffnungszeiten möglich
  • Briefwahlunterlagen können nur bis allerspätestens Freitag 20. März 15 Uhr beantragt werden.
  • Ihre Briefwahl muss am Stichwahl-Sonntag bis spätestens 18 Uhr im Rathaus vorliegen! Es empfiehlt sich daher, den Wahlbrief zuvor einzuwerfen oder persönlich ins Rathaus zu bringen.
  • Alle Wahllokale sind von 8 – 18 Uhr geöffnet.

Ergebnis der Stichwahl:

Das vorläufige Ergebnis der Stichwahl zur Landrätin oder Landrat können Sie am Sonntag unter diesem Link verfolgen:

Vorläufiges Ergebnis Stichwahl Landrätin oder Landrat