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Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts
Bei der Vergabe einer Grabstelle auf einem gemeindlichen Friedhof räumt die Gemeinde dem Bürger ein befristetes, gebührenpflichtiges Nutzungsrecht ein.
Stand: 15.02.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Sachbearbeiterin
Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Passamt, Gewerbeamt, Friedhofsverwaltung