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Rücksicht macht gute Nachbarschaft

Hinweise zur Lärmschutzverordnung

An Haus und Garten gibt es immer etwas zu tun. Besonders vor dem Winter möchte man noch vieles erledigt haben. Gleichzeitig wünschen sich viele, ihr Zuhause in Ruhe genießen zu können – sei es bei einem gesunden Mittagsschlaf oder bei einer genießerischen Auszeit im Garten.

Damit beides möglich ist – Arbeiten und Erholen – gelten in unserer Gemeinde feste Zeiten, in denen lärmintensive Haus- und Gartenarbeiten erlaubt sind:

  • Montags bis freitags 8:00 - 12:00 Uhr sowie 14.00 - 19:00 Uhr
  • samstags 8:00 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 18:00 Uhr
  • Sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ist Ruhe – keine lärmintensiven Arbeiten erlaubt. Vor gesetzlichen Feiertagen gilt die Samstags-Regelung!

Zu den ruhestörenden Arbeiten gehören zum Beispiel Rasenmäher mit Elektro- oder Verbrennungsmotor, Laubbläser, Hämmern, Bohren, Sägen, Hacken und dergleichen. 
Davon ausgenommen sind landwirtschaftliche Arbeiten! 

Weitere Infos lesen Sie direkt in der Lärmschutzverordnung

Auf gute und friedliche Nachbarschaft!