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Bürgerantrag; Einreichung

Mithilfe eines Bürgerantrags können Bürger das zuständige kommunale Organ verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Rechtsbehelf
Bürgerbüro Einwohnermeldeamt
Gemeinde Alling

  • +49 8141 379490-199
  • info@alling.de
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

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