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Landtags- und Bezirkswahl 2023

Hier können Sie Ihren Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl und die Bezirkswahl am 8. Oktober 2023 online beantragen. Sie benötigen dazu Ihre Wahlbenachrichtigung

>> Zur Beantragung Briefwahlunterlagen

Zur Beantragung des Wahlscheines benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung.

Bitte füllen Sie den Online-Antrag nur aus, wenn Sie per Briefwahl oder nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Stimmbezirk Ihres Stimmkreises wählen wollen.

Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen! Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).

 

 

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.