Landtags- und Bezirkswahl 2023
Hier können Sie Ihren Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl und die Bezirkswahl am 8. Oktober 2023 online beantragen. Sie benötigen dazu Ihre Wahlbenachrichtigung
>> Zur Beantragung Briefwahlunterlagen
Zur Beantragung des Wahlscheines benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung.
Bitte füllen Sie den Online-Antrag nur aus, wenn Sie per Briefwahl oder nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Stimmbezirk Ihres Stimmkreises wählen wollen.
Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen! Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).