Europawahl - Briefwahl beantragen
Am 9. Juni ist Europawahl. Ab 1. Mai können Ihren Wahlschein online beantragen.
Dies gilt nur für Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde Alling eingetragen sind. Die Antragstellung ist nur vom 1. Mai 2024 bis 6. Juni 2024 möglich!
Am Samstag 25. Mai 2024 von 9:00 – 11:00 Uhr und am Freitag 07.06.2024 von 8:00 – 15:00 Uhr hat das Rathaus für Sie geöffnet, damit Sie die Briefwahl beantragen können
Bis 7. Juni 2024 haben Sie noch folgende Möglichkeiten, einen Wahlschein zu beantragen:
Persönliche Beantragung und persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen oder Abholung durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht bei Ihrer Gemeinde (Hauptwohnsitz).
Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Wichtige Hinweise: Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie durch Briefwahl oder nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk Ihres Landkreises/Ihrer kreisfreien Stadt wählen wollen. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen. Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen! Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).
Zur Antragstellung klicken Sie auf hier
Mehr Infos zur Europawahl finden Sie hier
Für Fragen steht Ihnen das Wahlamt im Rathaus, Telefon 379490-107, email pfoertsch@alling.de zur Verfügung.